ESRS-Standards: Anforderungen & Bestandteile des ESG-Reporting

Im Rahmen des ESG-Reporting wird bewertet, wie nachhaltig unsere Wirtschaft ist. Demzufolge müssen Unternehmen 2024 über ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen und Auswirkungen ihres unternehmerischen Handelns im ökologischen, sozialen und führungsbezogenen Bereich berichten. Die Berichterstattung unterliegt dabei konkreten Anforderungen, die die Europäische Kommission am 31. Juli 2023 in Form der sogenannten ESRS zusammengefasst hat. Wir zeigen, wie Ihr CSRD-Bericht aussehen soll und welche Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards, ESRS-Standards, für Ihr ESG-Reporting gelten.

Für wen gelten die ESRS-Standards?

Für Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen, gilt ab Januar 2024 die CSRD-Berichtspflicht. Große Unternehmen, die bisher nicht von der NFRD betroffen sind, starten 2025 mit dem ESG-Reporting gemäß der ESRS. Eine Timeline mit allen betroffenen Unternehmen und Abgabefristen finden Sie in unserem ESG-Überblick .

Wie sieht der ESG-Bericht gemäß den ESRS-Standards aus?

Im CSRD-Bericht beschreiben Sie als Unternehmen ökologische, soziale und führungsbezogene Maßnahmen und Strukturen und bewerten die Nachhaltigkeit und Auswirkungen Ihres unternehmerischen Handelns anhand der ESRS-Standards.

Ziel ist es, die Nachhaltigkeit im Unternehmen anhand von Zahlen nachzuweisen und Strukturen so konkret wie möglich darzulegen, damit eine Qualitätskontrolle stattfinden kann. Sollten Sie bestimmte Kriterien bisher noch nicht erfüllt oder berücksichtigt haben, ist das nicht schlimm, solange Sie dies begründen können und klare zeitlich festgelegte Ziele formulieren, die Sie dorthin führen. Dabei soll vor allem erkennbar sein, dass Sie planen, Ihre Prozesse und Strukturen in Zukunft nachhaltiger zu gestalten.

Das sind die Inhalte Ihres CSRD-Berichts

Die Basis Ihres CSRD-Berichts ist die Bewertung Ihres Handelns anhand der folgenden themenbezogenen ESRS. Die aufgeführten Beispiele können abhängig von Ihrem Geschäftsmodell und der Geschäftsgröße variieren.

Angaben zu den bisher bekannten Ausnahmen hinsichtlich der Einhaltung der ESRS-Standards finden Sie auf der Seite der IHK unter dem Punkt „Berichtsstandards: Aufbau und Übersicht – Sonstiges“.

Die 10 themenbezogenen ESRS auf einen Blick:

ESRS E1 Klimawandel

• THG-Emissionen

• Energieverbrauch

• Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels

ESRS E2 Umweltverschmutzung

• Bodenverschmutzung

• Luftverschmutzung

• Wasserverschmutzung

• Verschmutzung von lebenden Organismen und Nahrungsressourcen

• Müllproduktion

• Abfallentsorgung

• Produktion von Einwegplastik, Mikroplastik

• Einsatz besorgniserregender Stoffe

ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen

• Gewinnung und Nutzung von Meeresressourcen

• Wasserverbrauch

• Wasserentnahme

• Ableitung von Wasser

ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme

• Erhaltung der biologischen Vielfalt und Ökosysteme

• Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten

• Waldrodungen

• Wüstenbildung

• Bodenversiegelung

ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

• Nachhaltiges Ressourcenmanagement

• Einsatz erneuerbarer Energien

ESRS S1 Eigene Belegschaft & ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

• Chancengleichheit und Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, körperlichen, geistigen, sozialen oder psychischen Beeinträchtigungen gemäß der geltenden Bestimmungen zu Arbeitsrecht und Arbeitsschutz

• Gesundheitsschutz (Schutz vor gesundheitsgefährdenden Stoffen, Unfallschutz)

• Arbeitsschutz (angemessene Arbeitszeiten, gesunder Arbeitsplatz – Beleuchtung, Klima, ergonomisches Arbeiten, Schutz vor Belästigung, Gewalt und Mobbing)

• Arbeitssicherheit (Kontrolle des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Unterweisung für Mitarbeitende)

• Fördern und Schulen beruflicher und persönlicher Kompetenzen

• Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

• Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

• Einhaltung der geltenden Arbeits- und Mitbestimmungsrechte

• Arbeitszeiten

• Art und Ort der Beschäftigung

• Angemessene Entlohnung

• Verhältnis von Mitarbeitenden und Vorgesetzten

• Diversität der Mitarbeitenden

• Informationen zu Lieferanten

• Informationspolitik

• Kommunikation mit Mitarbeitenden

• Schutz der privaten Daten

• Fluktuation von Mitarbeitenden

ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften

• Ökologische, soziale, politische Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften

• Lärmbelästigung

• Verkehrsbelästigung

• Schaffen von Arbeitsplätzen

ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer

• Schutz der Privatsphäre von Verbraucher*innen/Kund*innen

• Gesundheitsschutz

• Kinderschutz

• Informationspflicht

• Zugang zu Produkten und Dienstleistungen

• Beschwerdemanagement

ESRS G1 Unternehmenspolitik

• Transparente Vergütung von Vorstandsmitgliedern und Führungskräften

• Offenlegung von Spenden und Lobbyarbeit

• Maßnahmen gegen Korruption und Bestechung

• Politisches Engagement

• Diversität innerhalb des Verwaltungsrats und der Führungsebene

Nicht vergessen: Wesentlichkeitsanalyse durchführen

Keine Sorge – Sie müssen nicht zwingend alle ESRS abarbeiten. Welche ESRS-Standards für Sie von besonderer Bedeutung sind, regelt die Wesentlichkeitsanalyse. Bevor Sie also mit Ihrem Bericht beginnen, untersuchen Sie, welche ökologischen und gesellschaftlichen Nachhaltigkeitsthemen direkte Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben und Chancen sowie Risiken für Ihr Geschäft mitbringen (sogenannte Outside-in-Perspektive).

Andersherum beschreiben Sie alle jene Nachhaltigkeitsthemen, auf die sich Ihre Geschäftstätigkeit positiv oder negativ auswirkt (Inside-out-Perspektive). Das können zum Beispiel Regionen, Gewässer oder Wälder sein, die sich in unmittelbarer Nähe Ihres Unternehmens befinden und direkt von den Auswirkungen Ihres Handelns betroffen sind.

Um den Fokus Ihres CSRD-Berichts richtig zu legen, empfiehlt der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK), Ihre Wesentlichkeitsanalyse gemeinsam mit Stakeholdern zu erarbeiten.

Aufbau Ihres ESG-Berichts

Neben den zu bewertenden Inhalten gibt es eine klare Struktur, die in Ihrem Bericht eingehalten werden muss:

ESRS 1 & 2: Allgemeine Angaben und Informationen

Ihr CSRD-Bericht beginnt mit allgemeinen Informationen zu Ihrem Unternehmen. Dazu gehören

• Firmenname

• Firmensitz

• Firmengründung

• Branche und Stellung am Markt

• Allgemeines Unternehmensziel

• USP

• Beschreibung des Geschäftsmodells

• Produkt - / Tätigkeitsbeschreibung

• Nutzungsbeschreibung

• Angaben zur Kundschaft

• Kurze Entwicklungs- / Wachstumsbeschreibung

Es folgt eine Auskunft über den Aufbau, die Inhalte und Wesentlichkeit der Inhalte im Bericht. Das bedeutet: Sie beschreiben, welche ESRS Sie in Ihrem CSRD-Bericht beleuchten. Abhängig von Ihrem Geschäftsmodell und der Wesentlichkeitsanalyse sind einige Berichtsstandards von höherer Bedeutung als andere.

Machen Sie außerdem Angaben zur Richtigkeit, Vollständigkeit und Einhaltung der Standards und Anforderungen an das ESG-Reporting.

Angaben zu themenbezogenen ESRS

Für jeden themenbezogenen ESRS erfolgt eine Beschreibung und Beurteilung nach dem folgenden Schema:

• Zielsetzung

• Interaktion mit anderen ESRS

• Auswirkungen und Risiken des unternehmerischen Handelns

• Unternehmensstrategie / Ansatz zur Erreichung der eigenen Ziele und Steuerung der Auswirkungen

• Chancen durch die Nachhaltigkeitsstrategie

• Konkrete Maßnahmen

• Ergebnisse bzw. Bewertung der Leistungen anhand festgelegter Ziele und Parameter

• Anhang A: Anwendungsanforderungen

Ihre Stellungnahme zu den jeweiligen ESRS-Standards soll sich auf alle Bereiche Ihrer unternehmerischen Tätigkeit beziehen. Es geht also um Auswirkungen, Chancen und Maßnahmen, sowohl in Bezug auf Ihre Produktionsprozesse, internen Strukturen und Logistik, als auch in Bezug auf die Produktnutzung und Entsorgung.

Beispiel für einen ESG-Bericht

Nachhaltigkeitsberichte sind nichts Neues. Lediglich die Anforderungen haben sich verschärft. Für wen das Thema gänzlich neu ist und wer sich ein wenig inspirieren lassen möchte, kann in bisherige Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen schauen. Ein gutes Beispiel liefert der Fashion-Online-Shop ABOUT YOU, der seinen ESG-Bericht für 2022/2023 veröffentlicht hat.

Alle detaillierten Informationen und Anforderungen an das ESG-Reporting, das seit 2023 gilt, finden Sie auch in der offiziellen Verordnung der Europäischen Kommission über die europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS).

Bis Ende 2023 / Anfang 2024 werden weitere Spezifizierungen wie beispielsweise sektorspezifische ESRS und ESRS für KMUs erwartet. Wenn Sie keine Informationen zum ESG-Reporting verpassen möchten, folgen Sie uns auf LinkedIn. Dort berichten wir regelmäßig über Bestimmungen und Hilfen bezüglich Ihres CSRD-Berichts.

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Ralf Schall

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