ESG-Reporting: Welche Änderungen werden 2024 erwartet?

Was bedeutet „ESG-Reporting“?

Das ESG-Reporting steht für die Dokumentation von Daten aus den Bereichen Environment, Social & Governance.

Anhand des ESG-Reporting wird geprüft, wie nachhaltig Unternehmen wirklich sind. Ziel ist, dass Unternehmen eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln und der Klimaschutz somit auch wichtiger Bestandteil der Wirtschaft wird.

Um die Bemühungen von Unternehmen bewerten zu können, sind Unternehmen dazu verpflichtet, über ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen zu berichten. Dabei soll die Berichterstattung standardisiert und digitalisiert werden – und zwar europaweit – damit die Qualität der Nachhaltigkeit von Unternehmen verglichen werden kann.

Mit dem ESG-Reporting, das der neuen CSRD-Richtlinie unterliegt, werden 2024 deutlich mehr Unternehmen zur Verantwortung gezogen.

Wann wurde das ESG-Reporting eingeführt?

Die Berichterstattungspflicht gibt es, genau genommen, schon länger. Lediglich die Vorgaben und Standards der Berichterstattung haben sich 2023 geändert.

Seit Dezember 2014 gilt bereits die CSR-Richtlinie. Diese verpflichtet Unternehmen dazu, in ihrem Lagebericht nichtfinanzielle Erklärungen abzugeben. Dabei geht es um Erklärungen darüber, wie sie ökonomische, ökologische und soziale Aspekte des Unternehmens regeln und welche Maßnahmen sie zur Erhaltung von Menschenrechten sowie zur Bekämpfung von Korruption durchführen. Es handelt sich um Maßnahmen, die freiwillig durchgeführt werden.

Welche Unternehmen bisher von der CSR-Berichtspflicht betroffen waren, wurde bis Januar 2023 durch die NFRD (Non-Financial Reporting Directive) definiert.

Im Januar 2023 ist nun die neue CSRD in Kraft getreten. Eine Richtlinie, die sowohl die Regeln für das ESG-Reporting deutlich verschärft als auch den Unternehmenskreis, der von der Berichterstattungspflicht betroffen ist, vergrößert.

Warum gibt es die CSRD-Richtlinie?

Die Angaben der Berichterstattung waren im Rahmen der CSR-Richtlinie vor allem qualitativer Natur. Eine Beurteilung der Maßnahmen, geschweige denn eine Überwachung in Form eines Nachhaltigkeitsvergleichs zwischen Unternehmen hat sich dadurch eher schwierig gestaltet. Das ist der Grund, warum die CSRD-Richtlinie eingeführt wurde:

Ziel des neuen ESG-Reporting ist es, eine bessere Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichtserstattung von Unternehmen zu erreichen. Daher enthält das neue ESG-Reporting Chancen und Risiken der Nachhaltigkeitsmaßnahmen sowie finanzielle Kennzahlen, die die Entwicklung der ökologischen, sozialen und unternehmerischen Leistungen der Unternehmen messen.

Kurz gesagt: Die neue Richtlinie zum ESG-Reporting macht die Nachhaltigkeitsbemühungen von Unternehmen für alle transparent.

Für wen gilt das ESG-Reporting?

Bisher waren von der CSR-Berichtspflicht ausschließlich kapitalmarktorientierte Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden betroffen. Außerdem alle Banken, Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Fondsgesellschaften. Dies hatte die bis 2023 geltende NFRD-Richtlinie geregelt. Seit Januar 2023 gilt die neue CSRD-EU-Richtlinie. Damit wird die NFRD abgelöst und die bestehenden Vorschriften zur Berichtserstattung werden verschärft. Ab 2025 stehen zudem auch Unternehmen in der Verantwortung, die nicht kapitalmarktorientiert sind.

Was ändert sich 2024 für Unternehmen?

Für diejenigen, die bereits der NFRD unterliegen, gelten jetzt umfangreichere und detailliertere Vorschriften für das ESG-Reporting. Die neue Form der Berichterstattung muss bereits ab dem 1. Januar 2025 für das Jahr 2024 erfolgen.

Ab 2025 gilt das ESG-Reporting nicht mehr nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen, sondern auch für große Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

- mehr als 250 Mitarbeitende

- mehr als 20 Mio. Euro Bilanzsumme

- mehr als 40 Mio. Euro Nettoumsatz

Bis 2026 müssen die Berichte für das Jahr 2025 vorliegen.

Ab 2026 sind dann auch kleine sowie mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen ab zehn Mitarbeitenden von der Berichtspflicht betroffen.

Auf einen Blick: Wann gilt die Berichtspflicht?

• Ab dem 1. Januar 2024 – alle Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen

• Ab dem 1. Januar 2025 – alle großen Unternehmen, die aktuell nicht der NFRD unterliegen und die zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 20 Mio. Euro Bilanzsumme, mehr als 40 Mio. Euro Nettoumsatz

• Ab dem 1. Januar 2026 – alle kleinen und mittleren kapitalmarktorientierten Unternehmen, darunter auch firmeneigene Versicherungsgesellschaften

• Ab dem 1. Januar 2028 – alle Nicht-EU-Unternehmen, die unter die Berichtspflicht der CSRD fallen

Bestandteile des ESG-Reporting

Im ESG-Reporting berichten Unternehmen über ökologische, soziale und führungsbezogene Maßnahmen.

Beispiele ökologischer Maßnahmen im ESG-Reporting:

- Umweltschonende Abfallentsorgung

- Schutz unserer Wälder und Gewässer

- Erhaltung der biologischen Vielfalt und Ökosysteme

- effizienter Einsatz natürlicher Ressourcen wie Wasser, Energie und Rohstoffen

- Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels

- Reduzierung der THG-Emissionen

- Senkung des Energieverbrauchs

Soziale Maßnahmen in Unternehmen:

- Unterstützung lokaler Gemeinden

- Einsatz für Chancengleichheit, Diversität und Inklusion im Unternehmen

- Schaffen gesunder Arbeitsbedingungen

- Sicherheitskonzepte für die Mitarbeitenden

- Schutz privater Daten von Kund*innen und Mitarbeitenden

- Schutz der Privatsphäre von Verbraucher*innen/Kund*innen

Beispiele führungsbezogener Maßnahmen:

- Einhaltung der Steuergesetze

- Transparente Vergütung von Vorstandsmitgliedern und Führungskräften

- Offenlegung von Spenden und Lobbyarbeit

- Maßnahmen gegen Korruption und Bestechung

- Diversität innerhalb des Verwaltungsrats und der Führungsebene

Fazit:

Das ESG-Reporting steht für die Dokumentation von umweltbezogenen, sozialen und führungsbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen. Es dient dazu, die Nachhaltigkeit von Unternehmen zu bewerten und zu fördern. Die CSRD-Richtlinie, die im Januar 2023 in Kraft getreten ist, hat die Anforderungen an das ESG-Reporting für 2024 verschärft und den Kreis der betroffenen Unternehmen erweitert. Ab 2025 sind folglich mehr Unternehmen verpflichtet, über ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen zu berichten. Das Ziel der CSRD: die Vergleichbarkeit der Berichte zu verbessern und die Fortschritte einer klaren Nachhaltigkeitsstrategie transparent zu kommunizieren. Damit ist das ESG-Reporting nicht nur Pflicht, sondern unterstützt auch die Nachhaltigkeit sowie das Vertrauen in Ihr Unternehmen.

Wir empfehlen, sich frühzeitig auf das ESG-Reporting vorzubereiten. In unserem Blog werden wir Sie künftig bei den wichtigsten Schritten begleiten und Sie mit den wichtigsten Informationen versorgen.

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Ralf Schall

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